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   VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88   

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VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88 (https://dejure.org/1990,7032)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1990 - 13 UE 2751/88 (https://dejure.org/1990,7032)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1990 - 13 UE 2751/88 (https://dejure.org/1990,7032)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 22.88

    Ausländer - Politische Verfolgung - Latente Gefährdungslage - Republikflucht -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Der Senat folgt der von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen Ansicht, daß in der Heranziehung zum Wehrdienst nicht schon für sich allein eine politische Verfolgung liegt (vgl. BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1988 -- BVerwG 9 C 22.88 --, BVerwGE 81, 41).

    Eine politische Verfolgung kann darin nur dann gesehen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, daß mit der Heranziehung auch beabsichtigt ist, Wehrpflichtige wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten, von der herrschenden Staatsdoktrin abweichenden politischen Überzeugung zu treffen, z.B. durch politische Disziplinierung, politische Umerziehung oder Einschüchterung (so BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1988, a.a.O., S. 42).

    Nur dann, wenn die staatlichen Sanktionen wegen der Wehrdienstentziehung den Wehrpflichtigen auch wegen asylerheblicher Merkmale, insbesondere wegen einer wirklichen oder vermuteten mißliebigen politischen Überzeugung, treffen sollen, kann eine politische Verfolgung angenommen werden (vgl. BVerwG, Urteil v. 6. Dezember 1988, a.a.O., S. 44).

    Der Senat folgt der in der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131, v. 6. Dezember 1988, a.a.O. und v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 53.88 --, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.25, Nr. 110 zu § 1 AsylVfG) vertretenen Ansicht, daß Gründe dieser Art für eine Verfolgungsgefahr, die der Asylbewerber erst mit oder nach der Flucht geschaffen hat, nur dann eine Anerkennung als Asylberechtigter rechtfertigen können, wenn der Asylbewerber diese Gründe in subjektiver Furcht vor politischer Verfolgung in einer aus politischen Gründen zumindest latent bestehenden Gefahrenlage geschaffen hat.

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Diese subjektiven Nachfluchtgründe sind wegen des Fehlens des von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG grundsätzlich vorausgesetzten kausalen Zusammenhanges zwischen Verfolgung und Flucht überdies nur in eng begrenzten Ausnahmefällen überhaupt asylrechtlich relevant (BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986 -- 2 BvR 1058/85 --, BVerfGE 74, 51).

    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. -- bei exilpolitischer Betätigung -- sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 80.87

    Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Subjektive Nachfluchtgründe -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Unerheblichkeit subjektiver Nachfluchtgründe ist dabei dann anzuerkennen, wenn sich der Ausländer bei Vornahme seines Verfolgung auslösenden Nachfluchtverhaltens in einer ausweglosen Lage befunden hat bzw. -- bei exilpolitischer Betätigung -- sich diese politische Betätigung als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellt (BVerwG, Urteil v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131; BVerfG, Beschluß v. 26. November 1986, a.a.O., Seite 66).

    Der Senat folgt der in der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile v. 30. August 1988 -- BVerwG 9 C 80.87 --, BVerwGE 80, 131, v. 6. Dezember 1988, a.a.O. und v. 11. April 1989 -- BVerwG 9 C 53.88 --, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 402.25, Nr. 110 zu § 1 AsylVfG) vertretenen Ansicht, daß Gründe dieser Art für eine Verfolgungsgefahr, die der Asylbewerber erst mit oder nach der Flucht geschaffen hat, nur dann eine Anerkennung als Asylberechtigter rechtfertigen können, wenn der Asylbewerber diese Gründe in subjektiver Furcht vor politischer Verfolgung in einer aus politischen Gründen zumindest latent bestehenden Gefahrenlage geschaffen hat.

  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Asylrechtlichen Schutz genießt jeder, der im Falle seiner Rückkehr in den Herkunftsstaat dort aus politischen Gründen Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahr für Leib und Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder in diesem Land politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfG, Beschluß v. 2. Juli 1980 -- 1 BvR 147/80 u.a. --, BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Ungeachtet dessen muß sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Asylbewerber behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschaffen, hat dabei allerdings den sachtypischen Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Heimatland bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrages und der Beweise angemessen zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil v. 16. April 1985 -- BVerwG 9 C 109.84 --, BVerwGE 71, 180 ff.).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83

    Zum Begriff der politischen Verfolgung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Demgegenüber kann aus der Schwere der durch die Maßnahme verursachten Rechtsgutbeeinträchtigung allein das Vorliegen einer politischen Verfolgung nicht hergeleitet werden (BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1983 -- BVerwG 9 C 36.83 --, BVerwGE 67, 184 ).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Derartige objektive Kriterien können in den tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen im Heimatstaat des Asylbewerbers oder etwa in der Art und der praktischen Handhabung der im Rahmen der Verfolgung zur Anwendung gelangenden Sanktionsnormen liegen (BVerwG, Urteil v. 17. Mai 1983 -- BVerwG 9 C 874.82 --, BVerwGE 67, 195, 198 bis 200).
  • BVerwG, 23.11.1982 - 9 C 74.81

    Asylrechtsstreitigkeiten - Örtliche Zuständigkeit - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Bei der Darstellung der allgemeinen Umstände im Heimatland genügt es dagegen, daß die vorgetragenen Tatsachen die nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung ergeben (BVerwG, Urteil v. 23. November 1982 -- BVerwG 9 C 74.81 --, EZAR 630 Nr. 1).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Diese Personen sind schon dann als Asylberechtigte anzuerkennen, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Urteil v. 25. September 1984 -- BVerwG 9 C 17.84 --, BVerwGE 70, 169).
  • BVerwG, 24.04.1979 - 1 C 49.77

    Furcht vor Verfolgung wegen Republikflucht - Unerlaubtes Verbleiben im Ausland

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1990 - 13 UE 2751/88
    Hierbei ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Tatsachenentscheidung abzustellen, wobei es einer über einen absehbaren Zeitraum ausgerichteten Prognose der sich für den Asylbewerber im Heimatstaat ergebenden Verfolgungssituation bedarf (BVerwG, Urteil v. 24. April 1979 -- BVerwG 1 C 49.77 --, Buchholz 402.24, § 28 AuslG Nr. 13; Urteil v. 31. März 1981 -- BVerwG 9 C 286.80 --, EZAR 200 Nr. 3).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 286.80

    Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl bei zuvor schon einmal erlittener

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